Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die  BEG vereint einzelne Förderprogramme wie das  CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ( MAP) mit drei  BEG-Teilprogrammen

Die wichtigsten Infos zur BEG

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.

  • Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen ( z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen  etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.
  • Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen ( z. B. Ausbau, Entsorgung einer Altheizung sowie Fußbodenaufbau bei einer neuen Flächenheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen. Einfach erklärt sind fast alle Maßnahmen die im direkten Zusammenhang der Modernisierung stehen förderfähig.
  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig, alle Zahlungen müssen unbar bezahlt werden!
  • Leistungen von Energieeffizienz-Experten können mit 50 Prozent (Baubegleitung) der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit der  BEG  EM werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert:

Gebäudehülle

Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; Kelleraußenwände

15 %

iSFP Zusatzbonus

5 %

Anlagentechnik

NWG:  Raumkühlung/Klimaanlagen und Beleuchtungssysteme

15 %




Heizungsanlagen







Heizungstauschbonus 10 % Zusatzförderung!

5 % Wärmepumpenbonus


Solarthermieanlagen

25 %

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Wärmepumpen
Biomasseanlagen
Innovative Heizanlagen

25 %
10 %
25 %

35 %
20 %
35 %


Errichtung/Erweiterung Gebäudenetz

25 %

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EE-Hybrid mit Biomasseheizung

20 %

35 %

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich; Austausch Heizkörper; Flächenheizsystem; Heizkreisverteiler; Nassläuferpumpen

15 %



iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte bei Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des  iSFP umgesetzt werden.

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.

Für den Austausch von Funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.

Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder Gebäudenah beheizt werden.

Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden  max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Das Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro,  bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung.