Leistungen der Energieberatung-Burscheid

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Energieausweis  

Bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf eines Gebäudes schreibt der Gesetzgeber einen sogenannten Energieausweis vor. Ein Energieausweis soll den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentieren. Hierbei werden nach geltender Energieeinsparverordnung  2 Arten von Energieausweis unterschieden: 

Welcher Energieausweis für welches Gebäude?  

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt worden ist und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis seit 01. Oktober 2008 Pflicht.

Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten- und bei Nichtwohngebäuden hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Energieverbräuche in einem Gebäude sind sehr stark nutzerabhängig. Daher macht ein Verbrauchsausweis nur bedingt eine Aussage über die energetischen und damit tatsächlichen Zustand eines Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis ist nicht mehr zulässig bei Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 und mit weniger als 5 Wohneinheiten.

 

Verbrauchsausweis 

Bei einem Verbrauchsausweis werden mindestens 3 Jahresverbräuche (Energieträger Öl, Gas, Holz, Strom)) für Heizung und Warmwasser zugrundegelegt. Die Verbräuche werden entsprechend klimabereinigt und in Bezug zur beheizten Nutzfläche gesetzt. Es erfolgt eine Aussage grafisch wie auch schriftlich über den Energieverbrauch in kWh/m²a.

 

Bedarfsausweis 

Wesentlich aussagekräftiger und qualitativ anspruchsvoller ist der Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs. Die  Erstellung eines solchen Energieausweises setzt eine Analyse der gesamten Gebäudehüllfläche (Dachboden, Dach, Fenster, Aussenwände, Kellerdecke, Wärmebrücken etc.) sowie der vorhandenen Anlagetechnik zur Beheizung des Gebäudes voraus. 

Die Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des Bedarfs ist damit aufwendiger und auch etwas kostenträchtiger. Im Rahmen einer einhergehenden Energieberatung nach den Richtlinien „Vor-Ort-Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ergibt sich in Punkto Energieausweis ein Synergieeffekt. Denn im Rahmen einer solchen Beratungsleistung, wobei ohnehin eine genaue Gebäudeanalyse erfolgt, stellt der Energieausweis ein „Abfallprodukt" dar. Der Energieausweis kann dann sehr kostengünstig nach Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme erstellt werden.

Ein Energieausweis auf Grundlage des errechneten Bedarfs ist nutzerunabhängig und wesentlich aussagekräftiger hinsichtlich der Gesamtgebäudeeffizienz.

 

Wie läuft eine Energieberatung ab ? 

Nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung erfolgt eine Energieberatung in drei Schritten:

    

1. Die Untersuchung des Gebäudes

Bei der Untersuchung des Gebäudes nimmt der Berater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch kann er Schwachstellen erkennen. Zu den aufgenommenen Daten gehören:

 

Grunddaten:

·        Ort, Haustyp, Baujahr

·        Zahl der Wohneinheiten

·        Beheizbare Wohnflächen

·        Wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden

 

Angaben zur Gebäudehülle:

  • Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen,    Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
  • Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.

 

Angaben zur Lüftung

  • Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder  bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
  • Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner

 

Angaben zum Heizsystem

  • Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens
  • Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen, den Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls mit den Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile oder Dämmung. 

 

Angaben zur Warmwasserbereitung

  • Beschreibung der Art der Warmwasserbereitung, mit dem Zustand und der Größe des Warmwasserspeichers
    und des bestehenden Warmwasserversorgungssystems inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation.

 

2. Beratungsbericht mit Vorschlägen für Energiesparmaßnahmen  

Die Daten der Gebäudeuntersuchung werden vom Computer ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text zusammengefasst, unterstützt von graphischen Darstellungen. 

Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde. 

  • Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung. Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind Alternativen aufzuzeigen. In jedem Fall ist mindestens der Stand der Technik zu berücksichtigen.
  • Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen.
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien
  • Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen und es ihm erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.

3. Persönliches Beratungsgespräch 

Im Gespräch erläutert Ihnen der Energieberater, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Nach dem Erstgespräch und Zustimmung des Kunden erfolgt die eigentliche Auftragserteilung! Er gibt Ihnen Hinweise, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können. Damit Sie die Sanierung kostengünstig durchführen können, werden die in Frage kommenden Förderprogramme besprochen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


 

Wärmebrückensimulation 

Als Wärmebrücke bezeichnet man Schwachstellen in der Gebäudehülle, bei denen Raumwärme schneller nach außen dringt, als bei anderen angrenzenden Bauteilen.

Durch die hier entstehenden Temperaturunterschiede an den Bauteiloberflächen kann es zu Schäden am Gebäude, wie Kondensat- oder Schimmelpilzbildung kommen.

Durch die immer strengeren Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäude, sowohl beim Neubau als auch in der Sanierung haben auch die Wärmebrücken und deren Vermeidung einen immer grösseren Einfluss auf die energetische Konzeption eines Gebäudes.   

Die Lokalisierung, Berechnung und anschließende Optimierung der Wärmebrücken hilft, Bauschäden zu vermeiden und die energetischen Kennwerte eines Gebäudes zu verbessern, sowie den Heizwärmebedarf zu senken.

Mit Hilfe eines Wärmebrückensimulationsprogramms können wir Schwachstellen bei Bauteilanschlüssen aufzeigen, die Oberflächentemperaturen berechnen und so potienzielle Risikostellen für mögliche Schäden aufdecken.  

Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, das die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung von Objekten sicht- und messbar macht.

Eine Wärmbildkamera wandelt die unsichtbare Infrarotstrahlung in elektrische Signale um, aus denen dann ein auswertbares Bild erzeugt wird.