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Verantwortlich:

Thomas Schaefer
Energieeffizienz-Experte
Bornheim 18
51399 Burscheid

Kontakt: 

Telefon: +49 2174 - 30 73 32

Mobil: +49 175 - 8 11 17 34

Web: www.energieberatung-burscheid.de 

E-Mail: energieberater@netcologne.de


Zust. Finanzbehörde:

Finanzamt Leverkusen

Marie-Curie-Straße 2, 51377 Leverkusen 


 

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Urheberrecht

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Algemeine Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Allgemeines  

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen  zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden vom Energieberater nicht anerkannt, es sei denn, dass der Energieberater ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB vom Energieberater gelten auch dann, wenn der Energieberater in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

 

§ 2 Vertragsschluss  

1. Die Angebote vom Energieberater sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

 

§ 3 Schriftform  

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

§ 4 Preise und Preiserhöhungen  

1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Festpreise, es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben. 

2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen vom Energieberater ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem Energieberater schriftlich zugesagt worden sind. 

2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen vom Energieberater ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten vom Energieberater ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn der Energieberater die Verzögerung zu vertreten hat. 

3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an den Energieberater zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen oder. 

4. Kommt der Energieberater mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

 

§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit  

1. Der Energieberater wird von ihrer Leistung frei gestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen. 

2. Sollte der Energieberater die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung vom Energieberater zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten vom Energieberater. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist der Energieberater berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von Netto 78,00 EURO zu entgelten. Weitergehende Rechte vom Energieberater bleiben hiervon unberührt. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt  

1. Die vom Energieberater gelieferte Leistung bleibt Eigentum vom Energieberater bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen. 

§ 8 Haftung  

1. Der Energieberater haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. 

2. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung vom Energieberater nicht garantiert werden.

Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.


3. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa  bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Energieberater oder vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Energieberater beruhen;

- bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Energieberater oder

- einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Energieberater beruhen;

- bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vom Energieberater oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden;

- wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den

einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zurichten. 

4. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Energieberater verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet. 

5. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen  

1. Rechnungen vom Energieberater sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto vom Energieberater geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig. Der Rechnungsbetrag ist Grundsätzlich. 

2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Energieberater berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingangeinzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.

 

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz  

1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Leverkusen. 

3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz vom Energieberater. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt. 

4. Der Energieberater ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt dem Energieberater hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen  

1. Sollte der Energieberater in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer

unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist der Energieberater für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberater aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird der Energieberater dies dem Auftraggeber mitteilen. 

2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind vom Energieberater die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten. 

3. Der Energieberater ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf die Energieberatung Burscheid, deren Geschäftsführer er ist, zu übertragen. 

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Leverkusen. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Leverkusen. 

6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.